Wasser

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 Viele Berggemeinden wissen, was sie am Wasser haben. Wasser bedeutet für sie nicht nur Leben, sondern auch Auskommen. Für die Verstromung des flüssigen Goldes kassieren sie Wasserzins. Davon lebten sie jahrzehntelang gut. In den nächsten Jahren wird aber neu verhandelt. Es könnte für die Bergregionen schwieriger werden.

Es ist Glück oder Zufall, je nach Betrachtungsweise, ob unter dem Boden eines Landes oder einer Region Erdöl, Gas oder Gold liegt. Definitiv ist es ein Reichtum der nicht selten zum Fluch wird. Ein besonderer Reichtum ist auch Wasser. Denn Wasser bedeutet nicht nur Leben, sonder auch Geld. Besonders wenn der Wassertropfen hoch oben in den Bergen die Erde berührt. Dann muss er eine gewisse Höhendifferenz überwinden, um ins Meer fliessen zu können. Diese Höhendifferenz nutzen die Kraftwerke mit Turbinen, um das Wasser für die Stromgewinnung zu nutzen. Dafür zahlen sie den betroffenen Regionen einen Wasserzins. So fliessen über 500 Millionen jährlich in die öffentliche Hand. Alleine die Bergkantone nehmen davon mehr als 300 Millionen Franken ein. Das Wallis verdient über 100 Millionen, Graubünden rund zehn Prozent weniger und der Rest verteilt sich auf die anderen Kantone. Entsprechend sind die Wasserzinseinnahmen in vielen Kantonen ein bedeutender Budgetfaktor und manche Gemeinde bezieht die Hälfte ihrer Einnahmen aus der Wasserkraft. Man unterscheidet zwischen Lauf- und Speicherkraftwerken unterscheidet. Die Laufkraftwerke befinden sich in Flüssen und nutzen das durchfliessende Wasser im Dauerbetrieb. Speicherkraftwerke können sozusagen auf ein "Wasserlager" zurückgreifen, das sie bei Bedarf nutzen. Eine spezielle Form davon sind Pumpspeicherkraftwerke. Dabei wird Wasser bei tiefen Preisen hochgepumpt und wenn der Preis höher ist, wieder über Turbinen runtergelassen. Weil die Strompreise nicht nur saisonal, sondern täglich und stündlich schwenken, ist ein solches Kraftwerk potentiell eine gute Einnahmequelle. Die Zuständigkeiten der Wassernutzung zwischen Bund und Kantonen sind in der Bundesverfassung geregelt. Im Laufe der Jahrzehnte haben sich allerdings die Zuständigkeiten von den Kantonen hin zum Bund verschoben. Heute erlässt der Bund Vorschriften zur zweckmässigen Nutzung der Wasserkraft. Doch gibt es Kantone, wie Graubünden oder das Wallis, die zum Wasserzins noch Sonderabgaben erheben. Diese Abgaben dürfen insgesamt mit dem Wasserzins nicht die vom Bund fixierten maximalen Abgaben überschreiten. Wasserzinsen werden seit 1918 bezahlt. Im Laufe eines Jahrhunderts wurden die Berechnungsgrundlagen immer wieder angepasst. Mehrmals kämpften die betroffenen Kantone um eine Erhöhung des Wasserzinses. Generell wird der Zins aus der Stromleistung berechnet. Das heisst, nicht nur die Wassermenge spielt eine Rolle, sondern auch das Gefälle. Als Grundlage dient der Jahresdurchschnitt der Bruttoleistung. Nicht wasserzinspflichtig sind jene Mengen, welche die Anlagekapazitäten überschreiten oder als Restwasser zurückbleiben müssen. Pumpspeicherkraftwerken wird der Wasserzins so berechnet, als wären sie Laufkraftwerke. Das heisst, wenn sie Wasser nochmals hochpumpen, um wieder daran zu verdienen, müssen sie nochmals Abgaben leisten.


Mehrfach verdienen: Das Pumpspeicher-Kraftwerk Linth-Limmern. 

Die Stromproduktion ist nicht die einzige Option, die Berggebiete haben. Der Verzicht, die Greina-Hochebene zu fluten, führte 1992 zu einer neuen Form der Abgeltung. Auf Basis des Wasserrechtsgesetzes können Gemeinden in schutzwürdigen Landschaften eine Entschädigung erhalten, wenn sie das Wasser nicht zur Stromproduktion nutzen. Bis 1997 mussten alle Stromproduzenten aus Wasserkraft Wasserzins bezahlen. Seither sind Kleinwasserkraftwerke von der Regelung ausgenommen. Sie zahlen wenig oder keine Abgaben. Im Durschnitt beträgt die Abgabe pro Kilowattstunde rund ein Rappen. Die Tendenz ist zwar leicht rückläufig. Dennoch steigt der relative Anteil des Wasserzinses am Gesamtpreis. Denn als Folge des Verdrängungswettbewerbes und der Stromüberschüsse sinken die Einnahmen europaweit stetig. Und die Schweizer Produzenten sind diesem Trend seit 2009 ausgesetzt. Mit der Teilöffnung des Strommarkts beziehen immer mehr Kunden und Stromlieferanten ohne eigene Kraftwerke ihren Strom aus dem Ausland. Die Produzenten klagen, die Wasserzinsen auf die grossen Endkunden zu überwälzen, liege bei diesem Marktumfeld nicht drin.
Der Tenor des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes, Swisselectric der zwei Stromversorger Axpo und Alpiq sowie des Verband der Schweizerischen Elektrizitätsunternehmen (VSE): Die aktuellen Marktverzerrungen hätten den Wert der Wasserkraft so geschmälert, dass die Kantone das bei der Erhebung des Wasserzinses berücksichtigen müssten.


Die Greina-Hochebene ist vor Überlutung geschützt. Die Gemeinden verdienen trotzdem.


Das Gesetz, das die Wasserzinsen regelt, läuft 2019 aus. Die Stromproduzenten möchten die Wasserzinsen streichen und erhalten Unterstützung von der wirtschaftsfreundlichen Avenir Suisse. Sie bezeichnet Wasserzinsen als Fremdköper im Strommarkt, ganz so, als würden auch alle Erdölstaaten ihren Rohstoff zu den Produktionskosten "verschenken". Auf der anderen Seite wollen vor allem die Bergkantone zumindest ein Teil ihrer regelmässigen Einnahmen weiterhin sichern. Bürgerliche Politiker drängen darauf, die Wasserzinsregelung für die Zeit nach 1919 bald in die Hand zu nehmen. Das Bundesamt für Energie gibt Richtung vor: Sein Vorschlag: Nur noch ein Teil der Abgaben soll fix, der Rest variabel ausbezahlt werden, wenn es die wirtschaftliche Situation erlaubt. Mit anderen Worten: Bleibt der Strompreis international so tief wie in den letzten Jahren, müssen sich vor allem Berggemeinen auf spürbare Mindereinnahmen gefasst machen. Auf der anderen Seite prüfen die Bundesbehörden die Möglichkeit, die Stromkonzerne zu verpflichten, ihren Kunden einen bestimmten Anteil von Strom aus Wasserkraft zu verkaufen. Die Gebirgskantone haben auf der Basis eines flexiblen Modells Gesprächsbereitschaft signalisiert.
In den nächsten Jahren endet die Laufzeit einiger bedeutender Verträge zwischen Produzenten und Gemeinden und Kantonen. Der so genannte Heimfall gibt den Standortkantonen das Recht, die Konzession neu zu vergeben. Bisher war der Heimfall eine Chance, mehr Geld oder sonstige Leistungen für die Gemeinden herauszuholen. Das hat sich geändert. Die Möglichkeit ist gross, dass die Stromkonzerne ihrerseits mit Verweis auf die Marktsituation die Chance nutzen, die Leistungen zu kürzen.

 

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